Muss ich EU-weit
ausschreiben?
Geben Sie Auftragsart und geschätzten Netto-Auftragswert ein. Der Schnellcheck sagt Ihnen sofort, welches Vergaberecht greift — auf Basis der aktuellen EU-Schwellenwerte 2026/2027.
Maßgeblich ist der geschätzte Gesamtwert ohne Umsatzsteuer — inkl. Optionen, Verlängerungen und aller Lose.
Dieser Schnellcheck dient der ersten Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen im Einzelfall (GWB, VgV, VOB/A, UVgO, SektVO, KonzVgV) sowie das jeweilige Landesrecht.
EU-Schwellenwerte 2026/2027 im Überblick
Schwellenwerte sind die Netto-Auftragswerte, ab denen ein öffentlicher Auftrag europaweit ausgeschrieben werden muss. Sie werden alle zwei Jahre von der EU-Kommission neu festgesetzt. Die folgenden Werte gelten seit dem 1. Januar 2026 und sind bis zum 31. Dezember 2027 gültig.
| Auftragsart | Schwellenwert (netto) |
|---|---|
| Bauaufträge & Konzessionen | 5.404.000 € |
| Liefer-/Dienstleistungen (oberste Bundesbehörden) | 140.000 € |
| Liefer-/Dienstleistungen (sonstige öffentl. Auftraggeber) | 216.000 € |
| Liefer-/Dienstleistungen (Sektorenauftraggeber) | 432.000 € |
Oberhalb dieser Werte gilt EU-Vergaberecht mit Bekanntmachung auf TED. Unterhalb greift nationales Recht (VOB/A bzw. UVgO) — diese Verfahren sind auf tausende Portale verteilt und am schwersten vollständig zu überblicken. Genau hier setzt VergabeRadar an. Mehr Fachbegriffe erklärt unser Vergabe-Glossar.