Kostenloses Tool

Muss ich EU-weit
ausschreiben?

Geben Sie Auftragsart und geschätzten Netto-Auftragswert ein. Der Schnellcheck sagt Ihnen sofort, welches Vergaberecht greift — auf Basis der aktuellen EU-Schwellenwerte 2026/2027.

Maßgeblich ist der geschätzte Gesamtwert ohne Umsatzsteuer — inkl. Optionen, Verlängerungen und aller Lose.

Dieser Schnellcheck dient der ersten Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen im Einzelfall (GWB, VgV, VOB/A, UVgO, SektVO, KonzVgV) sowie das jeweilige Landesrecht.

EU-Schwellenwerte 2026/2027 im Überblick

Schwellenwerte sind die Netto-Auftragswerte, ab denen ein öffentlicher Auftrag europaweit ausgeschrieben werden muss. Sie werden alle zwei Jahre von der EU-Kommission neu festgesetzt. Die folgenden Werte gelten seit dem 1. Januar 2026 und sind bis zum 31. Dezember 2027 gültig.

AuftragsartSchwellenwert (netto)
Bauaufträge & Konzessionen5.404.000 €
Liefer-/Dienstleistungen (oberste Bundesbehörden)140.000 €
Liefer-/Dienstleistungen (sonstige öffentl. Auftraggeber)216.000 €
Liefer-/Dienstleistungen (Sektorenauftraggeber)432.000 €

Oberhalb dieser Werte gilt EU-Vergaberecht mit Bekanntmachung auf TED. Unterhalb greift nationales Recht (VOB/A bzw. UVgO) — diese Verfahren sind auf tausende Portale verteilt und am schwersten vollständig zu überblicken. Genau hier setzt VergabeRadar an. Mehr Fachbegriffe erklärt unser Vergabe-Glossar.