Vergabe & Ausschreibung
Ausschreibung
Eine Ausschreibung ist die öffentliche Aufforderung an Unternehmen, ein Angebot für einen konkreten Auftrag abzugeben.
Öffentliche Auftraggeber sind gesetzlich verpflichtet, Aufträge ab bestimmten Wertgrenzen auszuschreiben, um Wettbewerb, Transparenz und Gleichbehandlung sicherzustellen. Man unterscheidet u. a. offene, beschränkte und Verhandlungsverfahren.
Vergabe & Ausschreibung
TED (Tenders Electronic Daily)
TED ist die offizielle Online-Datenbank der Europäischen Union für europaweite Ausschreibungen oberhalb der EU-Schwellenwerte.
TED ist die elektronische Fassung des Supplements zum Amtsblatt der EU. Alle Vergaben im Oberschwellenbereich müssen hier veröffentlicht werden. Unterschwellige Verfahren erscheinen dort jedoch nicht — sie verteilen sich auf tausende nationale, regionale und kommunale Portale.
Vergabe & Ausschreibung
CPV-Code
Der CPV-Code (Common Procurement Vocabulary) ist ein EU-weit einheitliches Klassifikationssystem, das jede Ausschreibung einem standardisierten Leistungsschlüssel zuordnet.
Mit rund 9.000 Codes beschreibt das CPV den Auftragsgegenstand sprachunabhängig. Unternehmen nutzen CPV-Codes, um relevante Ausschreibungen zu filtern — allerdings sind die Codes oft zu grob oder falsch vergeben, was rein code-basierte Suchen lückenhaft macht.
Vergabe & Ausschreibung
EU-Schwellenwerte
Schwellenwerte sind die Netto-Auftragswerte, ab denen ein öffentlicher Auftrag europaweit ausgeschrieben werden muss. Seit dem 1. Januar 2026 liegen sie bei 5.404.000 € für Bauaufträge und 216.000 € für Liefer- und Dienstleistungen.
Für Liefer- und Dienstleistungen oberster Bundesbehörden gilt ein Wert von 140.000 €, für Sektorenauftraggeber 432.000 €. Die Werte werden alle zwei Jahre von der EU-Kommission neu festgesetzt und gelten aktuell bis Ende 2027. Oberhalb des Schwellenwerts greift das strengere EU-Vergaberecht, darunter nationale Regeln.
Vergabe & Ausschreibung
Oberschwellenbereich
Der Oberschwellenbereich umfasst alle Aufträge, deren geschätzter Wert die EU-Schwellenwerte erreicht oder überschreitet — sie müssen EU-weit auf TED ausgeschrieben werden.
Hier gelten das GWB (Teil 4), die VgV, SektVO und KonzVgV: EU-weite Bekanntmachung, längere Mindestfristen, umfassender Rechtsschutz vor Vergabekammern und strenge Dokumentationspflichten.
Vergabe & Ausschreibung
Unterschwellenbereich
Im Unterschwellenbereich liegen Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte; sie werden nach nationalem Recht vergeben und erscheinen nicht auf TED.
Es gelten UVgO (Liefer-/Dienstleistungen) und VOB/A (Bau) mit kürzeren Fristen und flexibleren Verfahren. Gerade diese Verfahren sind über tausende Portale verstreut und für Bieter am schwersten vollständig zu überblicken.
Vergabe & Ausschreibung
VOB/A
Die VOB/A ist der erste Teil der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen und regelt, wie öffentliche Bauaufträge in Deutschland vergeben werden.
Sie definiert die Verfahrensarten (öffentliche, beschränkte, freihändige Vergabe) und deren Voraussetzungen. Seit 2026 gelten erhöhte nationale Wertgrenzen: Direktauftrag bis 50.000 €, freihändige Vergabe bis 100.000 €, beschränkte Ausschreibung bis 150.000 €.
Vergabe & Ausschreibung
eVergabe
eVergabe bezeichnet die vollständig elektronische Abwicklung von Vergabeverfahren — von der Bekanntmachung über die Angebotsabgabe bis zum Zuschlag.
Seit 2018 ist die elektronische Vergabe im Oberschwellenbereich verpflichtend. Angebote werden über Vergabeplattformen digital eingereicht; Papierangebote sind dort ausgeschlossen.
Vergabe & Ausschreibung
Präqualifikation
Die Präqualifikation ist eine vorgelagerte, auftragsunabhängige Eignungsprüfung von Unternehmen, die deren Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweist.
Präqualifizierte Unternehmen (z. B. im Bau über das PQ-Verzeichnis) müssen ihre Eignungsnachweise nicht bei jeder Ausschreibung erneut vorlegen, sondern verweisen auf ihre PQ-Nummer — das spart erheblichen Aufwand.
Vergabe & Ausschreibung
Submission
Die Submission ist der Termin, zu dem die eingegangenen Angebote einer Ausschreibung geöffnet und verlesen werden.
Im deutschen Bauvergaberecht erfolgt die Angebotsöffnung formalisiert; bei elektronischen Verfahren geschieht dies digital. Submissionsergebnisse geben Bietern Aufschluss über Wettbewerb und Preisniveau.
Baukalkulation & Angebot
Leistungsverzeichnis (LV)
Ein Leistungsverzeichnis ist die strukturierte, positionsweise Auflistung aller auszuführenden Leistungen einer Baumaßnahme mit Mengen, Einheiten und Beschreibungen.
Das LV ist die Grundlage jeder Angebotskalkulation: Bieter tragen zu jeder Position einen Einheitspreis ein, woraus sich die Gesamtsumme ergibt. LVs werden meist im GAEB-Format ausgetauscht.
Baukalkulation & Angebot
GAEB
GAEB ist der deutsche Standard für den elektronischen Austausch von Bauinformationen wie Leistungsverzeichnissen und Angeboten zwischen Auftraggebern, Planern und Bietern.
Der „Gemeinsame Ausschuss Elektronik im Bauwesen" definiert Dateiformate für jeden Schritt des Vergabeprozesses. tendo liest und schreibt diese Formate, sodass Angebote ohne manuelle Übertragung abgegeben werden können.
Baukalkulation & Angebot
GAEB-Dateiformate (DA81–DA86)
Die GAEB-Datenaustauschphasen DA81 bis DA86 bezeichnen die Dateitypen für die einzelnen Schritte von der Ausschreibung bis zur Auftragserteilung.
DA81 = Leistungsverzeichnis (Ausschreibung), DA82 = Kostenanschlag, DA83 = Angebotsaufforderung, DA84 = Angebotsabgabe, DA85 = Nebenangebot, DA86 = Auftragserteilung. So bleibt der gesamte Vergabeprozess strukturiert und medienbruchfrei.
Baukalkulation & Angebot
AVA
AVA steht für Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung — den durchgängigen Prozess der Auftragsabwicklung im Bauwesen.
AVA-Software unterstützt Planer und Bauunternehmen über alle drei Phasen: vom Erstellen des Leistungsverzeichnisses über den Preisspiegel bis zur Abrechnung. tendo deckt den Kalkulations- und Angebotsteil dieses Prozesses ab.
Baukalkulation & Angebot
Einheitspreis (EP)
Der Einheitspreis ist der Preis für eine einzelne Mengeneinheit einer Leistungsposition, etwa pro Quadratmeter, Kubikmeter oder Stück.
Der Gesamtpreis einer Position ergibt sich aus Einheitspreis × Menge. Der EP setzt sich aus Kosten für Lohn, Material, Geräte und Nachunternehmer plus Zuschlägen für Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn zusammen.
Baukalkulation & Angebot
Urkalkulation
Die Urkalkulation ist die ursprüngliche, detaillierte Kalkulation aller Einheitspreise eines Angebots — die nachvollziehbare Grundlage hinter jeder Position.
Sie wird häufig bei Auftragserteilung hinterlegt und dient bei Nachträgen oder Streitfällen als Referenz. Eine saubere Urkalkulation macht spätere Preisanpassungen und Nachtragsforderungen belastbar.
Baukalkulation & Angebot
Nachtragskalkulation
Eine Nachtragskalkulation ermittelt den Preis für Leistungen, die während der Bauausführung zusätzlich oder geändert anfallen und im ursprünglichen Vertrag nicht enthalten waren.
Nachträge werden in der Regel auf Basis der Urkalkulation berechnet, um eine faire Fortschreibung der ursprünglichen Preisbasis sicherzustellen.
Baukalkulation & Angebot
DIN 276
Die DIN 276 ist die deutsche Norm zur Ermittlung und Gliederung von Kosten im Bauwesen, insbesondere in der Kostenplanung von Bauprojekten.
Sie unterteilt die Gesamtkosten in standardisierte Kostengruppen (z. B. Baukonstruktion, technische Anlagen). Das schafft Vergleichbarkeit zwischen Projekten und eine einheitliche Sprache für Kostenschätzungen.
Baukalkulation & Angebot
EFB-Formblätter (221/223)
EFB-Formblätter sind standardisierte Preisermittlungsformulare im öffentlichen Bau, mit denen Bieter die Zusammensetzung ihrer Preise offenlegen.
Formblatt 221 dient der Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme, Formblatt 223 der Aufgliederung der Einheitspreise. Öffentliche Auftraggeber fordern sie zur Prüfung der Angemessenheit der Preise an.
Baukalkulation & Angebot
ÖNORM A 2063
Die ÖNORM A 2063 ist der österreichische Standard für den elektronischen Austausch von Ausschreibungs-, Angebots- und Auftragsdaten — das Pendant zu GAEB in Deutschland.
Wer im DACH-Raum kalkuliert, trifft in Österreich auf ÖNORM-Datenträger statt GAEB. Beide Standards erfüllen denselben Zweck: den strukturierten, medienbruchfreien Austausch von Leistungsverzeichnissen und Angeboten.
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